Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Da Verkehrsstraftaten einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung beitragen, bilden sie folglich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht - genauer im Verkehrsstrafrecht. Die Gesetzgebung hat die Entwicklung des Verkehrs und den damit verbundenen Straftatbeständen genau mitverfolgt und dementsprechend eine Reihe an allgemeinen sowie speziellen Vorschriften geschaffen.

Als "Klassiker" unter den Straftaten im Straßenverkehr gelten Trunkeinheit am Steuer oder auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wer im Verkehr unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht und infolgedessen sein Fahrzeug nicht sicher führen kann macht sich strafbar! Das Fahren ohne Führerschein und die Nötigung im Straßenverkehr sind weitere typische Delikte.

Neben diesen Vergehen existieren viele weitere Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsstrafrecht wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung oder Parkvergehen, die zu Bußgeldbescheiden führen können. Ordnungswidrigkeiten können allgemein unter Missachtung von Straßenschildern und Straßenverkehrsregeln zusammengefasst werden.

Verstöße im Verkehrstrafrecht sind ernst zu nehmen und haben weitreichende Konsequenzen! Daher ist es ratsam, sich über Verkehrsdelikte im Straßenverkehr zu informieren oder im Falle einer Strafverfolgung sich mit uns in Verbindung zu setzen.